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   LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2008 - 7 Sa 30/08   

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https://dejure.org/2008,14224
LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2008 - 7 Sa 30/08 (https://dejure.org/2008,14224)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.04.2008 - 7 Sa 30/08 (https://dejure.org/2008,14224)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. April 2008 - 7 Sa 30/08 (https://dejure.org/2008,14224)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Vorliegen einer sozial ungerechtfertigten Kündigung; Stilllegung eines Betriebes durch den Arbeitgeber als dringendes betriebliches Erfordernis; Zulässigkeit einer Austauschkündigung

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 3; ; ArbGG §§ 64 ff.; ; ZPO §§ 512 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Unwirksamkeit betriebsbedingter Kündigung bei Austausch der Belegschaft durch Aushilfskräfte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 554/05

    Betriebsbedingte Kündigung - verspätete Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2008 - 7 Sa 30/08
    Wird in einem solchen Fall die Kündigung auf die künftige Entwicklung der betrieblichen Verhältnisse gestützt, so kann sie ausgesprochen werden, wenn die betreffenden betrieblichen Umstände greifbare Formen angenommen haben (vgl. BAG, Urteil vom 08.11.2007 - 2 AZR 554/05 n. w. N.).
  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 66/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Austauschkündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2008 - 7 Sa 30/08
    Werden die bislang von den Arbeitnehmern des Betriebs ausgeführten Tätigkeiten nicht zur selbstständigen Erledigung auf einen Dritten übertragen, so führt eine solche organisatorische Gestaltung noch nicht zum Wegfall der bisherigen betrieblichen Arbeitsplätze; es liegt vielmehr ein unzulässige sogenannte Austauschkündigung vor (vgl. BAG, Urteil vom 16.12.2004 - 2 AZR 66/04 = AP Nr. 133 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
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